Definition Gewährleistungsanspruch


Der Gewährleistungsanspruch besagt, dass ein Auftraggeber Anspruch darauf hat, dass ein eventuell auftretender Mangel am vereinbarten Produkt oder der Serviceleistung behoben wird.

Voraussetzung dafür ist, dass der Mangel nachgewiesen werden kann und dass die Leistungserbringung im Rahmen eines externen Auftragsverhältnisses erfolgt ist.
Der Gewährleistungsanspruch kann sich unter anderem durch eine Nacherfüllung der Leistung oder eine Preisminderung äußern. Der grobe Rahmen dafür ist gesetzlich bereits festgelegt. Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch kann und sollte jedoch durch vertragliche, individuelle Vereinbarungen ergänzt werden. Dies werden in den Gewährleistungsbedingungen festgehalten. Ziel beider Parteien ist es, dass der Gewährleistungsanspruch nicht genutzt werden muss. Dafür ist es hilfreich, die zu erbringende Leistung möglich genau zu definieren und über den Projektverlauf hinweg die Abnahme von Teilleistungen zu vereinbaren.
Der Gewährleistungsanspruch unterscheidet sich von der Produkthaftung, die auf Folgeschäden durch Verwendung des Produktes basiert, und von der Garantie, die eine freiwillige, zusätzliche Leistung des Auftragnehmers ist.

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Gewährleistungsanspruch – Projektmanagement Begriffe

Ein Gewährleistungsanspruch ist ein allgemeiner Begriff des Projektmanagements. In der betriebswirtschaftlichen Teildisziplin Projektmanagement gab es in den letzten Jahrzehnten einen enormen Zuwachs an Begriffen und Methoden. Die Verinnerlichung der zentralen Definitionen ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung von Projekten. Die Aneignung der zentralen Begriffe des Projektmanagements ist empfehlenswert. Erfolgreiche Projekte basieren auf einem einheitlichen Verständnis und einer uniformen Ausführung von Aktivitäten durch unterschiedliche Beteiligte. Ein einheitliches Begriffsverständnis ist die Basis dieser hierfür notwendigen Normierung. Ein Gewährleistungsanspruch ist sowohl für das agile als auch klassische Paradigma relevant.

Ein Gewährleistungsanspruch ist ein häufig anzutreffender Aspekt. Die Kenntnis ist empfehlenswert. Dieses Glossar erklärt noch weitere grundsätzliche Themen des Projektmanagements. Diese sind:

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